DGUV Information 201-056 (09/2025)

Was sich für Absturzsicherung auf Dächern ändert – und warum Geländer jetzt Standard werden

30. Juni 2026

Die neue DGUV Information 201-056 regelt Sicherung gegen Absturz auf Dächern deutlich verbindlicher als bisher. Für Betreiber, Planer und Ausführende bedeutet das konkrete Konsequenzen – kollektive Schutzmaßnahmen wie Dachgeländer rücken in den Mittelpunkt. Wir erklären, was sich ändert und was das für Ihre Planung bedeutet.

Kollektivschutz an erster Stelle

Die überarbeitete Regelung legt eine klare Schutzstufenhierarchie fest. Wer bislang auf PSA-Lösungen als Standardantwort gesetzt hat, muss seine Planung überdenken. Denn individuelle Schutzmaßnahmen dürfen nur geplant werden, wenn eine Kollektivschutz-Lösung technisch nicht umsetzbar ist.

Um das richtige System zur Absturzsicherung zu wählen, müssen folgende Punkte bewertet werden:

 

 

  • Intensität und Häufigkeit der vorgesehenen Arbeiten
  • Möglicher Bedarf an nicht planbaren Arbeiten
  • Durchführbarkeit der Arbeiten in Abhängigkeit von Tageszeit und Witterung
  • Personengruppen mit Zugang zur Dachfläche

Dafür gibt es eine einfache Matrix, in der Sie schauen können, zu welcher Ausstattungsklasse Ihr Gebäude zählt.

 

Neue Ausstattungsklassen: mehr Klarheit, höhere Anforderungen

Ein zentrales Element der neuen Fassung ist die Einteilung von Dächern in Ausstattungsklassen (A bis C). Die Einordnung richtet sich nach Nutzungshäufigkeit, Gefährdungspotenzial und Qualifikation der Personen, die das Dach betreten.

Personengruppe Nutzungskategorie
Hoch (> 6x im Jahr) Mittel (max. 6x/Jahr) Gering (max. 2x/Jahr)
Unterwiesene Personen Ausstattungsklasse A Ausstattungsklasse B Ausstattungsklasse C
Nicht unterwiesene Personen Ausstattungsklasse A Ausstattungsklasse A Ausstattungsklasse A

 

Ausstattungsklasse A: Kollektiver Schutz mit Umwehrungen wie Geländer oder Laufstege mit Geländer
Ausstattungsklasse B: Permanente überfahrbare Seil- oder Schienensicherungssysteme
Ausstattungsklasse C: Permanente Einzelanschlagseinrichtungen

 

Bei vielen nicht öffentlich zugänglichen Dächern – insbesondere solche mit PV-Anlagen, Klimatechnik oder andere regelmäßige Wartungen entsteht in den meisten Fällen eine Pflicht zur dauerhaften Absturzsicherung.

 

Fokus auf Gewerbe- und Betriebsdächer

Die DGUV 201-056 richtet sich gezielt an nicht öffentlich zugängliche Dachflächen: Industriehallen, Logistikzentren, Bürogebäude sowie Dächer mit technischer Ausstattung. Das entscheidende Kriterium ist dabei nicht die Art des Gebäudes, sondern wie häufig das Dach betreten wird.

Denn moderne Dächer sind längst mehr als reiner Witterungsschutz. PV-Anlagen erzeugen Strom, Klimaanlagen und Lüftungssysteme sichern den Gebäudebetrieb, Begrünungen müssen gepflegt werden. All das erfordert regelmäßige Wartung – und damit regelmäßiges Betreten der Dachfläche.

Wie häufig das in der Praxis tatsächlich anfällt, wird vielen Betreibern erst beim genauen Hinschauen bewusst. Um Ihnen einen ersten Anhaltspunkt zu geben, haben wir nachfolgend einen Auszug aus der Empfehlungstabelle für Wartungshäufigkeiten zusammengestellt:

Wartungstätigkeit Norm / Richtlinie Wartungshäufigkeit
Flachdach DIN 18531-4 jährlich
Photovoltaik-Anlagen DIN EN 62449-1 jährlich
GARDCO Herstellervorgabe Sichtprüfung alle 2 Jahre
Blitzschutz DIN EN 62305-3 mind. alle 2 Jahre
RWA DIN 18 232 Teil 2 jährlich
Gründach extensiv DIN 18919 1-3 Pflegegänge / Jahr

Insbesondere Dächer mit Photovoltaik-Anlagen erfordern regelmäßige Wartungsintervalle. Um den damit verbundenen Aufwand für temporäre Schutzmaßnahmen dauerhaft zu reduzieren, bietet Solid-C die Möglichkeit, ein permanentes Sicherheitsgeländer direkt an die PV-Anlage anzubinden. Darüber hinaus umfasst unser Portfolio geeignete Absturzsicherungslösungen für nahezu jeden Dachtyp – ob auflastbasierte Systeme, Lösungen für Gründächer, Attikageländer oder Systeme für Metalldächer. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die passende Lösung für Ihr Dach.

 

Absturzsicherung als Gesamtsystem

Die DGUV denkt Sicherheit nicht mehr als Einzelmaßnahme, sondern als durchgängigen Prozess – von der Planung über Montage und Nutzung bis zur Wartung und Dokumentation. Gefragt sind vollständige, nachweisbare Sicherheitskonzepte mit klarer Zonierung der Dachflächen.

GARDCO hat einen klaren Vorteil: Unser Geländersystem deckt Flächen ab, ist dauerhaft wirksam, unterliegt keiner jährlichen Prüfpflicht und lässt sich gut in ein dokumentiertes Gesamtkonzept integrieren.

 

Sie haben Fragen zur Umsetzung auf Ihrem Dach?

Wir von Solid-C beraten Sie zu geprüften, normgerechten Geländersystemen – von der ersten Planung bis zur Montage.

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